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Unfallauto - Schrottauto oder wiederverwendbar für den Export
Welchen Zustand muss ein Unfallauto / gebrauchtes Fahrzeug haben, um uneingeschränkt exportiert werden zu können, oder ist es als Schrottauto / Abfallauto zu behandeln?
Unfallautos / gebrauchte Autos werden in einerseits Verkehrs-betriebssichere Gebrauchtfahrzeuge (uneingeschränkt exportierbar nach einem positivem §57a Gutachten) kategorisiertet und andererseits nicht Verkehrs-betriebssichere Gebrauchtfahrzeuge (die nur durch eine Reihe von Bescheinigungen und Sachverständigten-Gutachten exportiert werden können).
Die nicht Verkehrs-betriebssicheren Gebrauchtfahrzeuge, welche nicht reparaturwürdig sind (d.h. der Reparaturaufwand lohnt sich nicht), werden zu einem Abfall / Altauto durch eine behördliche Kontrolle aufgrund von Gesetzen kategorisiert.
Altfahrzeuge sind ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft
Die Entsorgung von Altfahrzeugen zeigt, dass bis 2015 mindestens 95% des Gewichts eines Allfahrzeugs zu verwerten war und 85% stofflich zu verwerten und wieder zu verbrauchen war. Seit Juli 2013 wird besonders darauf geachtet, dass so wenig wie möglich Schadstoffe bei der Herstellung von neu zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden.